Gericht: Ausgleichszahlung für verspäteten Abflug

Hannover – Eine Flugverspätung bis in die Nacht ist nach Einschätzung eines Gerichts eine besonders große Unannehmlichkeit. Den betroffenen Passagieren steht eine Ausgleichszahlung zu, auch wenn sie informiert wurden.

Verspätet sich der Abflug um mehrere Stunden bis in die Nacht, liegt eine besondere Unannehmlichkeit für die Reisenden vor. Eine Information des Reiseveranstalters vor der Abfahrt des Transfers reicht nicht aus. Passagieren steht eine Ausgleichszahlung nach EU-Fluggastrechteverordnung zu. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Az.: 564 C 267/13). Auf das Urteil weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift «ReiseRecht aktuell» hin.

In dem verhandelten Fall sollte der Flug um 16.05 Uhr starten. Tatsächlich hob das Flugzeug erst um 0.10 Uhr des Folgetages ab. Die Reiseleitung des Veranstalters hatte die Kläger über die Verzögerung wenige Stunden vor dem geplanten Transfer zum Flughafen informiert.

Das Gericht sprach den Klägern eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro pro Person zu. Die Information über die Verspätung lasse den Anspruch nicht entfallen. Die Kläger hätten bereits ihre Koffer gepackt gehabt und konnten sich nur noch im Hotel aufhalten. Der EU-Fluggastrechteverordnung liege die Überlegung zugrunde, dass massive Verspätungen eine große Unannehmlichkeit für Fluggäste darstellen. Das sei insbesondere bei diesem Flug der Fall, bei dem die komplette Nachtruhe des Reisenden entfiel. Quelle: dpa