Bundesverfassungsgericht entscheidet über Luftverkehrsteuer

Berlin – „Das Festhalten an der Luftverkehrsteuer ist wettbewerbsverzerrend und bremst eine der wichtigsten Wachstumsbranchen in unserem Land – die prosperierende Reisebranche mit dem Luftverkehr.“ Mit diesen deutlichen Worten weist Norbert Fiebig, der Präsident des Deutschen ReiseVerbandes (DRV), auf die sowohl für Kunden als auch Anbieter negativen Auswirkungen der Luftverkehrsteuer hin, die seit dem 1. Januar 2011 auf Abflüge ab Deutschland erhoben wird. Am Mittwoch, den 5. November 2014, hat das Bundesverfassungsgericht über die verfassungsgemäße Zulässigkeit der Luftverkehrsteuer geurteilt und sie für rechtmäßig befunden.

Mit dem erklärten Ziel einer umweltpolitischen Lenkungswirkung sei sie als „ökologische Luftverkehrsabgabe“ 2010 von der damaligen schwarz-gelben Bunderegierung beschlossen worden –, wie Verbands-Präsident Fiebig betont: „Dies hat sich als Mogelpackung herausgestellt, denn sie dient faktisch rein fiskalischen Zwecken zur Sanierung des Staatshaushaltes und keinem ökologischen Zweck.“

Die Folge: Reisende gerade aus grenznahen Gebieten weichen auf Flughäfen im Ausland aus und Fluggesellschaften verlagern einen Teil ihres Angebots auf ausländische Airports oder reduzieren ihr Angebot in Deutschland. Dies hat wiederum wegfallende Steuereinnahmen zur Folge. Die deutschen Flughäfen nahe der Grenze haben seit 2010 ein Passagierminus von 0,4 Prozent zu beklagen, während Flughäfen im grenznahen Ausland im gleichen Zeitraum Passagierzuwächse von 35,8 Prozent verzeichnen konnten. „Es gibt also keine ökologische Lenkungs-, aber sehr wohl eine Verlagerungswirkung. Mit einer Umweltabgabe hat diese Steuer nichts zu tun. Sie gehört abgeschafft – auch wenn sie rechtlich zulässig ist. Nun ist die Politik an der Reihe, zu handeln“, fordert DRV-Präsident Fiebig.

Zudem belaste die Steuer unter Wettbewerbsgesichtspunkten die deutschen Airlines unverhältnismäßig im Vergleich zu vielen ausländischen Airlines, die über Drehkreuze außerhalb Europas ihre Kunden aus Deutschland in alle Welt befördern. „Während andere Staaten den Luftverkehr als strategische Aufgabe sehen und entsprechend fördern, legt uns die Politik hierzulande Steine in den Weg und sorgt für immer größere Wettbewerbsverzerrungen sowohl auf europäischer als auch internationaler Ebene“, verdeutlicht Fiebig.

Dass die Einführung einer Ticketsteuer gravierende Auswirkungen hat, mussten unter anderem bereits die Niederlande erfahren und haben bitteres Lehrgeld gezahlt: Die 2008 eingeführte Ticketsteuer veranlasste holländische Passagiere dazu, heimische Airports zu meiden und grenznahe Flughäfen in Belgien und Deutschland zu wählen. Allein Amsterdam Schiphol verlor binnen weniger Monate 18 Prozent seiner Einsteigerpassagiere. Die Volkswirtschaft musste 1,3 Milliarden Euro Mindereinnahmen verkraften. Der Fiskus nahm weniger anstatt mehr Steuern ein – die Abgabe wurde nach nur einem Jahr wieder abgeschafft.

Hintergrund: Die Bundesregierung erhebt seit dem 1. Januar 2011 eine Luftverkehrsteuer auf Abflüge ab Deutschland, die zum 1. Januar 2012 leicht abgesenkt wurde. Diese ist in drei Stufen unterteilt: Flüge bis 2.500 Kilometer werden mit 7,50 Euro besteuert, für Flüge bis 6.000 Kilometer werden 23,43 Euro erhoben und für Flüge mit mehr als 6.000 Kilometer werden 42,18 Euro berechnet.

Schon vor der Einführung der Steuer hat der DRV sich mehrfach an die politischen Entscheidungsträger gewandt und kritisiert, dass von den Mittelmeeranrainerstaaten vier – d.h. Ägypten, Israel, Libanon und Syrien – der zweiten Besteuerungsstufe mit 23,43 Euro zugeordnet wurden, alle anderen jedoch nur mit dem deutlich niedrigeren Satz von 7,50 Euro besteuert werden.