Einschränkung von Fluggastrechten ist vom Tisch

Brüssel – Eine Reform der Passagierrechte, wie sie die EU-Kommission im Sinn hatte, wird es erst einmal nicht geben. Schon das EU-Parlament war gegen die Vorschläge. Und jetzt zögert auch die aktuelle Ratspräsidentschaft.

Flugreisende müssen vorerst nicht mit Einschränkungen ihrer Ansprüche bei Verspätungen und Annullierungen rechnen. Ob die von der EU geplante Reform der Passagierrechte „in diesem Jahr noch einmal aufgegriffen wird, ist ungewiss“, sagte eine Sprecherin des Bundesverbraucherschutzministeriums am Montag in Berlin. Der Hauptgrund sei, dass sich die EU-Regierungen nicht auf die umstrittenen neuen Regeln für Entschädigungen einigen können.

Derzeit haben Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden am Ankunftsort Anspruch auf Entschädigung. Das ist zwar nicht gesetzlich verbrieft, wurde aber vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) so entschieden. Die EU-Kommission wollte den Anspruch erstmals gesetzlich vorschreiben, dabei jedoch die Fristen verlängern. Entschädigungen wären demnach erst nach fünf, neun und zwölf Stunden fällig gewesen, gestaffelt nach der Entfernung.

Der Plan sah auch für Entschädigungen bei Anschlussflügen Änderungen vor, die aus Sicht von Verbraucherschützern die Passagiere schlechter stellten. Neu geregelt werden sollte ferner, wann sich Airlines auf technische Defekte oder außergewöhnliche Umstände berufen können – um nicht zahlen zu müssen. Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sind etwa ein geplatzer Reifen oder ausgefallene Höhenmesser derzeit kein Grund, die Entschädigung zu versagen, weil die Airlines gegen solche Mängel vorsorgen könnten. Das hätte sich ebenfalls ändern können.

Die Airlines hatten die geplante Reform begrüßt. Es sei oft ein enormer Aufwand, bei technischen Problemen eine Ersatzmaschine einzufliegen, machte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) im März geltend. Wenn schon nach drei Stunden Entschädigungen fällig würden, aber so schnell kein Ersatz zu beschaffen sei, dann lohne es sich weniger, diesen Aufwand zu treiben.

Doch der Widerstand verschiedener EU-Regierungen gegen die Reform, die noch weitere Punkte enthielt, war wohl zu groß. Griechenland, das derzeit den EU-Ratsvorsitz innehat, will das Vorhaben deshalb laut deutschem Verbraucherministerium nicht mehr zum Abschluss bringen. Beim zuständigen Verkehrsrat am kommenden Donnerstag steht lediglich ein Bericht zum Thema auf der Tagesordnung.

Im Juli übernimmt Italien den Vorsitz im Kreis der EU-Regierungen. Auch hier ist die Lage laut Verbraucherministerium ungewiss: Die Italiener dächten daran, das Dossier auf Eis zu legen, sagte die Ministeriumssprecherin. Quelle: AFP