ITB: Recht und Unrecht bei Flugreisen

Berlin/Potsdam – Spätestens nach dem Besuch der ITB steht das nächste Urlaubsziel auf dem Terminplan. An Probleme möchte im Voraus dabei keiner denken – auch wenn sie immer wieder vorkommen. 

Auf der ITB informiert flightright.de, das Portal für Fluggastrechte, Fach- sowie Privatbesucher über die EU-weit geltenden Fluggastrechte.

Dr. Philipp Kadelbach und sein Team beantworten u. a. folgende Fragen:

– Wann besteht Anspruch auf Entschädigungszahlung?

– Bei Flugannullierung? Bei Flugverspätung? Bei verpasstem Anschlussflug?

– Wie hoch ist die durch die Airlines an den Passagier zu zahlende Entschädigungssumme?

– Warum lohnt es sich für Geschäfts- sowie Privatreisende, flightright mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen?

РWas unterscheidet flightright von anderen Durchsetzungsm̦glichkeiten?

Wo: Halle 6.1, Stand 135

Wer:Dr. Philipp Kadelbach und das Team der Reiserechtsexperten von flightright

Wann: Vom 5. – 9. März 2014, 10 – 18 Uhr

Das Verbraucherportal für Fluggastrechte, startete im Frühjahr 2010. Passagiere haben die Möglichkeit, Entschädigungen für verspätete oder annullierte Flüge direkt über das Portal von flightright einzufordern.

Bis heute konnte flightright bereits 400 000 Passagieren helfen. Flightright beruft sich auf die EU-Verordnung 261/2004. Diese spricht Betroffenen von Flugausfällen und Verspätungen eine Wiedergutmachung durch die Fluggesellschaft zu. Weitere Informationen auf http://www.flightright.de