Fluggäste kennen ihre Rechte oft nicht

Frankfurt – Die meisten Fluggäste wissen nicht, was ihnen zusteht bei Verspätung, Ãœberbuchung oder Ausfall ihres Flugs. Das hat eine repräsentative Umfrage von Finanztip ergeben. Ein neuer Online-Rechner der Verbraucher-Webseite bietet jetzt Unterstützung: Mit wenigen Klicks können Passagiere herausfinden, welche Ansprüche sie in ihrem Fall geltend machen können. Bis zu 600 Euro Entschädigung sind möglich – sogar noch drei Jahre nach dem Flug.

Der Ärger ist gewaltig, wenn das Flugzeug verspätet ist, überbucht wurde oder sogar ganz ausfällt. Etwa sechs von zehn Bundesbürgern wissen nicht, welche Entschädigung sie verlangen könnten. Wenn sie über ihre Rechte Bescheid wüssten, wäre es für 71 Prozent der Befragten nicht zu aufwendig, eine Entschädigung zu verlangen. Das sind die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage unter 1.000 Bundesbürgern, die die Verbraucher-Webseite Finanztip in Auftrag gegeben hat.

Mit wenigen Klicks zur Entschädigung

Derzeit werden nur zwei Prozent der Betroffenen tatsächlich entschädigt. Das belegen Zahlen aus dem Verkehrsausschuss des Europaparlaments. Daher haben die Experten von Finanztip den speziellen Entschädigungsrechner mit Musterschreiben entwickelt. „Die europäischen Fluggastrechte sind sehr komplex. Kein Wunder also, dass Verbraucher nicht wissen, was ihnen eigentlich zusteht, und schließlich leer ausgehen“, sagt Frederike Roser, Reiseexpertin bei Finanztip. „Mit unserem kostenlosen Rechner kann jetzt jeder ganz leicht seine Ansprüche herausfinden und mit Hilfe der Musterbriefe auch einfordern.“

Nutzer beantworten auf Finanztip.de wenige kurze Fragen zu den Umständen des Flugs. Sie erhalten dann eine übersichtliche Zusammenfassung ihrer Ansprüche. Zum Herunterladen gibt es zudem eine ausführliche Auswertung mit angepasstem Musterschreiben, um die Forderungen bei der Airline einreichen zu können. Mit diesem Service können enttäuschte Passagiere mit geringem Aufwand bis zu 600 Euro von der Fluggesellschaft erhalten.

Entschädigung noch drei Jahre nach dem Flug
Die Ansprüche verjähren erst nach drei Kalenderjahren. „Wer also im Jahr 2011 geflogen ist, kann noch bis Ende dieses Jahres seine Forderungen stellen“, sagt Roser. Aber Achtung: Entschädigungen gibt es nach europäischem Recht nur für Flüge, die in einem EU-Land starten. Wenn die Airline ihren Sitz in der Europäischen Union hat, gelten die Rechte auch für Flüge, die in der EU landen. Hin- und Rückflug sowie jede Teilstrecke müssen gesondert betrachtet werden.

Der Rechner ist kostenlos nutzbar.