Frankfurt – Es passiert immer wieder: Am Flughafen schnell noch verabschieden – und schon ist der Koffer gestohlen. In solchen Fällen springt eine Reisegepäckversicherung ein. Wollen Kunden einen Schaden geltend machen, müssen sie aber einiges beachten.
Geht der Koffer oder der Rucksack auf einer Reise verloren, ist das ärgerlich. Damit zumindest kein großer finanzieller Schaden entsteht, gibt es spezielle Reisegepäckversicherungen. Sie springt ein, wenn das Gepäck unterwegs abhandenkommt, beschädigt oder zerstört wird. „Doch eine solche Police lohnt sich nicht in jedem Fall“, erklärt Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Will ein Kunde einen Schaden geltend machen, muss er sich an strenge Regeln halten. Worauf Reisende achten sollten:
Gepäck muss sicher sein:
„Steht das Gepäck auch nur einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen oder Taxistand, kürzen Versicherungen im Falle eines Diebstahls aufgrund fahrlässigen Verhaltens nicht selten die Zahlung“, erklärt Boss. Einen Koffer sollten Kunden daher nicht einfach neben sich stellen, sondern zwischen die Beine klemmen.
Wertvolle Gegenstände nicht immer voll gesichert:
Schmuck, Film- oder Fotokameras – wertvolle Gegenstände sind nicht immer ausreichend versichert. „In vielen Fällen sich die Versicherungssummen hier begrenzt“, sagt Boss. Auch muss auf solche Gegenstände besonders achtgegeben werden, sonst kann es Problemen bei der Regulierung des Schadens geben.
Schaden sofort melden:
Wenn ein Schaden eintritt, müssen Versicherte an Ort und Stelle – also unter Umständen auch im Ausland – sofort eine polizeiliche Meldung machen. „Das gilt auch, wenn Sie dadurch vielleicht ihren Flug oder ihren Zug verpassen“, sagt Boss. Entstehen dadurch Mehrkosten, weil etwa ein neues Flugticket gekauft werden muss, muss meist der Versicherte selber dafür aufkommen. Quelle: dpa