Berlin – Die Umsetzung der neuen
Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG 2018) aus dem
letzten Jahr hat viele Unternehmen vor Herausforderungen gestellt. Das ist das
Ergebnis einer Befragung unter mehr als 200 Unternehmen aus Deutschland;
darunter Hersteller, Händler und Importeure von elektronischen Produkten.
Rechtsunsicherheit bezüglich der genauen Vorgaben des ElektroG 2018 (54
Prozent) und ein schwer abzuschätzender Umsetzungsaufwand (29 Prozent) sind die
häufigsten Probleme. Jedes sechste Unternehmen (16 Prozent) beklagt zudem
fehlende praktische Umsetzungshilfen und Fachpersonal als größte
Herausforderung. Drei von zehn Befragten (28 Prozent) verkaufen nicht (mehr)
europaweit ihre elektrischen und elektronischen Produkte, weil es sich durch
die Vorgaben der WEEE-Richtlinie nicht (mehr) lohnt.
Demgegenüber stehen aber auch positiv Gestimmte. Für immerhin ca. ein Viertel der befragten Unternehmen gibt bzw. gab es keine Herausforderungen (21 Prozent). Jedes zehnte Unternehmen (12 Prozent) sieht in den Änderungen des ElektroG 2018 sogar Vorteile für das eigene Unternehmen. Über die Hälfte der Unternehmen (60 Prozent) mussten keine externe Beratung oder zusätzliches Personal einsetzen. Allerdings beklagt eine große Mehrheit der Unternehmen (86 Prozent) durch das ElektroG 2018 höhere Aufwände für die Geschäftsprozesse. Nur jedes vierte befragte Unternehmen erwartet einen konstanten Aufwand.
„Das ElektroG 2018 hat
die Unternehmen Zeit und Geld gekostet“, sagt Anja Olsok, Geschäftsführerin der
Bitkom Servicegesellschaft. „Schwierigkeiten macht vor allem, dass bei vielen
Vorgaben nicht klar ist, wie sie genau ausgelegt und umgesetzt werden müssen.
Gerade kleinere Unternehmen würden von den neuen Regelungen überproportional
getroffen.“ Die Bitkom Servicegesellschaft bietet daher im Rahmen des weee
full-services verschiedene Schulungsformate an, um betroffenen Unternehmen eine
gute Orientierung zur Umsetzung des ElektroG 2018 zu ermöglichen; unter
anderem umfangreiche Informationen, kostenlose Online-Seminare und kurze Erklär-Videos. Unternehmen können in diesem Video des weee full-services
erfahren, ob auch ihre Produkte vom ElektroG betroffen sind.
Hintergrund der Änderungen im letzten Jahr war die Novellierung des ElektroG im
Jahr 2015. Deutschland kam damit den Vorgaben aus der europäischen
WEEE-Richtlinie nach. Die Einführung des offenen Anwendungsbereiches, wodurch
weitere Produkte unter das Gesetz fielen, war eine der letzten Umsetzungen des
neuen ElektroG. Hersteller, Händler und Importeure von elektronischen Produkten
müssen sich nach den neuen gesetzlichen Vorgaben bei der zuständigen Stiftung
Elektro-Altgeräte Register (stiftung ear) registrieren, damit eine
umweltgerechte Entsorgung der Produkte gewährleistet ist. Die Registrierung von
Elektrogeräten sollte durch die Neuerungen eigentlich vereinfacht werden: das
ElektroG 208 reduzierte die Geräteartkategorien von zehn auf sechs. Die
Einordnung der Produkte richtet sich seitdem hauptsächlich nach der Größe der
Produkte und weniger nach der Funktionalität.