BRÃœSSEL – Die EU plant eine neue Verordnung, die das Reisen in der Luft für die Verbraucher transparenter und fairer machen soll. Dabei geht es vor allem um die Kosten für das Handgepäck, die oft erst kurz vor dem Flug bekannt werden und zu unangenehmen Ãœberraschungen führen können.
Die EU-Kommission hat nun den Auftrag, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten, der auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs basiert. Dieses besagt, dass das Handgepäck ein „unverzichtbarer Bestandteil“ der Beförderung von Fluggästen ist und dafür keine zusätzlichen Gebühren erhoben werden dürfen, solange es „vernünftigen Anforderungen“ entspricht.
Die EU-Parlamentarier fordern, dass diese Anforderungen klar definiert und einheitlich angewendet werden, damit die Fluggesellschaften nicht willkürlich ihre eigenen Regeln festlegen können. Außerdem sollen die Preise für das Reisen in der Luft leichter vergleichbar sein, indem alle Kosten bereits bei der Buchung angezeigt werden.
Die EU-Verordnung soll den Verbraucherschutz stärken und den Wettbewerb im Luftverkehr fördern. Allerdings ist noch nicht klar, wann der Gesetzesentwurf fertig sein wird und wie lange es dauern wird, bis er von den Mitgliedstaaten umgesetzt wird. (ZI)