Frankfurt – Darf eine Fluggesellschaft bereits bei der Buchung den vollen Flugpreis verlangen? Diese Frage ist seit längerem umstritten. Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte jetzt zugunsten einer Airline.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen eine Airline zurückgewiesen (Az.: 16 U 15/14). Sie hatte dagegen geklagt, dass Kunden schon bei der Buchung den vollen Flugpreis zahlen müssen.
Die Verbraucherzentralen gehen wegen dieser Praxis derzeit bundesweit gegen Airlines vor. Vor den Landgerichten Frankfurt und Hannover hatten sie zunächst Erfolg. Und auch das Landgericht Berlin urteilte unlängst in diesem Sinne. Nun scheiterte die Verbraucherzentrale.
Argumente der Verbraucherschützer waren, dass eine entsprechende Klausel den Passagier unzumutbar belaste. Er müsse in eine extreme Vorleistung gehen und trage das Insolvenzrisiko der Airline.
Beides sei nicht gravierend, argumentierte jetzt das Oberlandesgericht. Airlines seien stärker als andere Unternehmen auf Planungssicherheit angewiesen.
Eine endgültige Entscheidung steht jedoch aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist zugelassen. Quelle: dpaÂ