Neu-Isenburg – Dienstreisen bergen viele unerwartete Risiken. Um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen, stehen Arbeitgeber daher vor der Herausforderung, ihre Mitarbeiter umfassend abzusichern. Eine Lösung dafür bietet beispielsweise die AirPlus Travel Insurance (ATI), die optional zum AirPlus Company Account hinzu gebucht werden kann.
Jede geschäftliche Reise ist mit einem Risiko verbunden. Dabei müssen nicht notwendigerweise extreme Vorkommnisse oder kritische Destinationen im Vordergrund stehen. Oftmals sind es bereits alltägliche Ereignisse wie leichte Erkrankungen, kleine Unfälle, Verspätungen oder Gepäckverluste, die zu gesundheitlichen Schäden und finanziellen Einbußen führen. Denn in der Addition können auch sie zu einem echten Problem werden: Erst verspätet sich der Flieger, dann kommt der Koffer nicht an und im Hotel rutscht der Mitarbeiter auch noch auf der Treppe aus und muss mit Verdacht auf einen angebrochenen Knöchel ins Krankenhaus gebracht werden.
Unübersichtliche Gesetzeslage

„Unternehmen müssen für die Absicherung einer großen Bandbreite an Schadensereignissen sorgen“, erläutert Birgit Hölzel, Director Country Management Germany von AirPlus, „Dabei resultiert die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeitern aus einer ganzen Reihe gesetzlicher Vorgaben.“ Dazu gehören verschiedene Anforderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Handelsgesetzbuches (HGB) genauso wie diverse Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB) und des Gesetzes über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG).
Mangelndes Bewusstsein
Natürlich gilt die Fürsorgepflicht auch für Dienstreisen. Vielen Unternehmen ist die Tragweite dieser Verpflichtung allerdings nicht im vollen Umfang bewusst. Dabei ist der Bedarf an Absicherung enorm, schließlich sind in Deutschland pro Jahr mehr als 11 Millionen Geschäftsreisende unterwegs. Insgesamt fanden nach Angaben des Verbandes Deutsches Reisemanagement (VDR) allein 2016 mehr als 183 Millionen dienstliche Reisen statt. Der Mittelstand (Unternehmen bis 500 Mitarbeiter) machte dabei mehr als 80 Prozent des gesamten Geschäftsreiseaufkommens aus.
Reiserisiken ermitteln und richtig vorsorgen
Deshalb obliegt die Organisation entsprechender Schutz-Maßnahmen regelmäßig dem Travel Management. Diesem stellen sich dadurch allerdings eine ganze Palette schwieriger Fragen: Deckt die gesetzliche Krankenversicherung auch medizinische Kosten im Ausland ab? Ist es ausreichend, dass der Mitarbeiter eine private Auslandskrankenversicherung abgeschlossen hat? Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung? Und wie kann die Firma reisende Angestellte gegen Vermögensschäden absichern?
Die Antworten machen hellhörig:
Nach dem Territorialprinzip zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur im Inland. Darüber hinaus werden in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island, Serbien und Mazedonien über die European Health Insurance Card (EHIC) Leistungen übernommen, die medizinisch als notwendig erachten werden. In allen anderen Staaten besteht keinerlei Krankenversicherungsschutz. Zudem können medizinisch notwendige Rücktransporte zu erheblichen Zusatzkosten führen.
Privat abgeschlossene Auslandskrankenversicherungen greifen in der Regel nicht bei Dienstreisen, schließlich sind sie für private Reisen ins Ausland gedacht. Infolgedessen schließen die meisten Anbieter den Versicherungsschutz auf Dienstreisen auch explizit aus. „Unabhängig davon, ob der zu entsendende Mitarbeiter gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist dem Arbeitgeber aber bereits aufgrund seiner Fürsorgepflicht dringend zu raten, eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Dienstreisen abzuschließen“, empfiehlt daher Dominik Heck, Pressereferent des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt abhängig Beschäftigte, wenn sie geschäftlich unterwegs sind. „Bei der Dienstreise handelt es sich nämlich um eine Tätigkeit, bei der Angestellte einer dem Beschäftigungsverhältnis zuzurechnenden Aufgabe ihres Arbeitgebers nachkommen“, so Eberhard Ziegler, Referatsleiter für Grundlagen des Leistungsrechtes im Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Allerdings greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht automatisch 24 Stunden pro Tag, da sie keine privaten Aktivitäten abdeckt. Dazu wäre beispielsweise ein kleines touristisches Programm zwischen zwei geschäftlichen Terminen zu zählen. Das gilt für Dienstreisen im In- und Ausland.
Vermögensschäden treten nicht nur bei vollständig verlorenem Gepäck auf; bereits mehrstündige Verspätungen verursachen Reisenden regelmäßig hohe Zusatzkosten. Und auch diese muss der Arbeitgeber ersetzen, wenn kein entsprechender Schutz besteht.
Unkomplizierte Lösungen
„AirPlus hat den Bedarf von Unternehmen genau analysiert und mit der AirPlus Travel Insurance (ATI) ein Versicherungsprodukt geschaffen, das die wichtigsten Risiken für Geschäftsreisen einfach und transparent abdeckt“, erklärt Birgit Hölzel. Tatsächlich funktioniert die ATI trotz der Komplexität möglicher Schadenfälle, die sie abgedeckt, für Firmen und für Mitarbeiter ganz simpel: Sie kann unkompliziert zum AirPlus Company Account hinzugewählt werden und greift bereits, sobald eine Geschäftsreise über AirPlus gebucht und abgerechnet wird – und zwar bis zu 30 Tage lang, rund um die Uhr, vom Antritt der Reise bis zu deren Ende. Zum Leistungsumfang gehören eine Verkehrsmittel- und eine Reiseunfallversicherung; es erfolgen aber auch Erstattungen bei Verspätungen und verpassten Anschlussflügen bzw. Beschädigungen, Verlust oder Verspätungen des Reisegepäcks.
Noch umfassender ausgestattet ist die AirPlus Travel Inconvenience Insurance (TIC). Sie kann zusätzlich zur ATI vom Kunden gebucht werden und bietet weitere Leistungen wie eine unlimitierte Auslandskranken-, eine Reiserücktritts-, eine Reiseabbruchs- sowie eine Veranstaltungsausfallversicherung. Darüber hinaus sind auch höhere Leistungen für Risiken, die unter die ATI fallen, abgedeckt.
Bestens beraten, schnell entschädigt
Für AirPlus steht der Service im Vordergrund. Deshalb wird der Kunde vor, während und nach der Geschäftsreise ausführlich beraten. Das reicht bis hin zur Hotline, die im Notfall sogar dafür sorgt, dass der Dienstreisende seine zu Hause vergessenen Medikamente am Zielort zugestellt bekommt.
Den gleichen Stellenwert nimmt im Hause AirPlus auch die Abwicklung der Entschädigungsleistung ein. „Für uns ist es wichtig, Kunden schnell und flexibel zu unterstützen – vor allem auch in jenen Fällen, in denen es um ärgerliche Vorkommnisse wie Verspätungen oder Problemen mit dem Gepäck geht. Denn diese Schäden haben in den ersten der Quartalen 2017 den Großteil der insgesamt 1.700 Schadensfälle ausgemacht, die AirPlus gemeldet wurden“, weiß Birgit Hölzel. „85 Prozent davon betrafen übrigens das europäische Ausland.“ Angeführt wird die AirPlus-Statistik von Schäden infolge von Verspätungen, gefolgt von Gepäckproblemen. Erst an dritter Stelle werden Entschädigungen für medizinische Leistungen aufgeführt.
Keine davon sind wünschenswert. Doch sind Unternehmen und Mitarbeiter rundum abgesichert, kann den meisten Schadensereignissen mit Gelassenheit begegnet werden.
Sie interessieren sich für die speziell für Geschäftsreisen konzipierten Versicherungspakete von AirPlus? Ihre Fragen beantworten wir gerne unter +49 (0) 6102.2 04-4 44 oder per E-Mail an btm@airplus.com .