Bundesregierung unterstützt Reisewirtschaft

Berlin – Der Deutsche Reiseverband (DRV) begrüßt die gestrige Entscheidung der Bunderegierung, den deutschen Unternehmen „unbegrenzt“ Liquidität zur Verfügung zu stellen. „Diese umfassenden Liquiditätshilfen und Expressbürgschaften für Unternehmen sind wichtige und notwendige Maßnahmen, um Beschäftigte und Unternehmen der Reisewirtschaft, einem der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland, zu schützen“, so DRV-Präsident Norbert Fiebig in einer ersten Bewertung.

„Der Vorstoß der Bundesregierung zur Sicherung von Arbeitsplätzen und von der Krise betroffenen Unternehmen ist richtig. Wir setzen darauf, dass die angekündigten Maßnahmen nun sehr zeitnah umgesetzt, auf ihre Effektivität überprüft und, sofern notwendig, an veränderte Rahmenbedingungen angepasst oder ergänzt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Reisebüros, Reiseveranstalter und touristische Dienstleister überlebensfähig bleiben“, so der DRV-Präsident weiter.

Die einzelnen Maßnahmen bewertet der DRV wie folgt:

•                  Die Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes war bereits angekündigt worden. Die Ausweitung des Bezugsrahmens und der entsprechenden Leistungen – insbesondere die volle Erstattung der Sozialversicherung – ist ein richtiger Schritt. 

•                  Auch die Stundung von Steuerzahlungen und der Möglichkeit zur Absenkung von Steuervorauszahlungen wird erhebliche Erleichterungen für unsere Mitgliedsunternehmen mit sich bringen. Hier gilt es, zügig eine Einigung mit den Bundesländern herbeizuführen.

•                  Im Zusammenhang mit dem Milliarden-Schutzschirm für Unternehmen sieht der Branchenverband den Bund auf dem richtigen Weg. Besonders mit Blick auf kleinere Mitgliedsunternehmen ist zu begrüßen, dass für diese über Bürgschaftsbanken innerhalb von drei Tagen bis zu 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs.

•                  Für größere Unternehmen kommen die Ausweitung der Liquiditätshilfen im Rahmen der KfW-Kreditprogramme sowie die Ausdehnung der Risikoübernahme (Haftungsfreistellung) zum Tragen. Dies erleichtert den Unternehmen den Zugang zu Liquidität.

Mit diesen Maßnahmen sind wichtige Forderungen des Branchenverbandes der Reisewirtschaft aufgegriffen worden – siehe 9-Punkte-Maßnahmenkatalog des DRV. „Jetzt sind aber noch weitere Schritte wichtig, um die Auswirkungen der Krise abzufedern“, erklärt Norbert Fiebig.

Details zu dem Maßnahmenbündel der Bundesregierung finden Sie auf denSonderseiten des DRV zum Thema Coronavirus.