Shanghai – Die German Chambers of Commerce in China haben in letzter Zeit durch zahlreiche Anfragen aus Mitgliedsunternehmen von dem Gerücht erfahren, dass es die neue Anforderung von der chinesischen Regierung an ausländische Automobilzulieferer gebe, mit lokalen Unternehmen Joint Ventures gründen zu müssen. Diese Gerüchte stammen angeblich aus einem deutschen Medium und haben unter unseren Mitgliedsunternehmen Sorgen verbreitet.
Anlässlich solcher Gerüchte hat Frau SONG Yun, Direktorin der Government Affairs Abteilung der AHK Shanghai, mit der Shanghai Municipal Commission of Commerce und dem Ministry of Commerce der chinesischen Regierung Kontakt aufgenommen.
Die offizielle Antwort lautet:
Alle ausländischen Investitionen in China werden nach dem „Law of the People’s Republic of China on Foreign Capital Enterprises“ und „Catalogue of Industries for Guiding Foreign Investment (2011 Amendment)“ registriert und kategorisiert. Bezüglich der Automobilzulieferer hat die chinesische Regierung keine neuen Gesetze oder Verordnungen eingeführt. Solche Gerüchte sind unbegründet. In Ãœbereinstimmung mit den bestehenden Gesetzen können ausländische Automobilzulieferer nach dem „Catalogue of Industries for Guiding Foreign Investment (2011 Amendment)“ nach eigenem Ermessen entweder ein Joint Venture oder ein WOFE (100% ausländisches Unternehmen) in China zu etablieren. Die chinesische Regierung hat nicht die Absicht, die Gründung von Joint Ventures in diesem Bereich erforderlich zu machen. Quelle: AHK Shanghai