Berlin – Konkrete Unterstützung für Reisebüros und ihre Mitarbeiter: Mit der neuen Online-Schulung des Deutschen Reiseverbandes (DRV) zum neuen Reiserecht können sich Reisebüro-Inhaber und Counter-Mitarbeiter schnell und einfach fit für die Praxis machen. Jetzt ist Lektion 2 der insgesamt sechs Schulungseinheiten online. Darin geht es um die vorvertraglichen Informationspflichten.
„Es wird Zeit, dass sich jetzt auch die Mitarbeiter am Counter mit dem neuen Reiserecht auseinandersetzen, damit sie zum Start am 1. Juli sicher im Umgang mit den neuen gesetzlichen Regelungen sind“, erläutert Ralf Hieke, DRV-Vorstand und Vizepräsident mittelständische Reisemittler (Säule A). „Die DRV-Online-Schulung erklärt leicht verständlich und eingängig die Neuerungen. Der große Vorteil: Die Teilnahme ist zeitlich völlig flexibel und kann so immer passend in den Tagesablauf integriert werden“, so der Experte, der selbst Inhaber von zwei Reisebüros ist.
DRV-Mitgliedsunternehmen und ihre Mitarbeiter haben kostenfrei Zugang zur Online-Schulung unter drv.de in der Rubrik Recht. „Das ist ein besonders lohnender Service für alle im DRV organisierten Agenturen – und das sind rund 3000 Reisebüros“, so Hieke. Auch Nicht-Mitglieder können die Online-Schulung nutzen; sie zahlen 249 Euro pro Schulungsteilnehmer und können damit alle Lektionen des Programms durchlaufen.
Die vorvertraglichen Informationspflichten
Mit dem neuen Reiserecht ändern sich Umfang und Gestaltung der vorvertraglichen Informationspflichten. Reiseveranstalter und Vertriebsstelle haben beispielsweise künftig nebeneinander gleiche Informationspflichten gegenüber dem Kunden. Diese umfassen die mögliche Auswahl und die Übergabe des anzuwendenden Formblatts, eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Angebotsbeschreibung und Informationen zu Einreise- und Gesundheitsbestimmungen.
Die Verantwortung für die Erstellung und Ausgabe der Formblätter gemäß neuem Reiserecht obliegt dabei in erster Linie dem Vertrieb. Zahlreiche Front- und Midoffice-Systeme bieten hier bereits entsprechende technische Lösungen, die automatisiert bei der Auswahl unterstützen. Der Reisebürovertrieb sollte in jedem Fall zeitnah klären, wie er von den Veranstaltern, die er in seinem Sortiment hat, entsprechend unterstützt wird bzw. wie er die benötigten Informationen erhalten wird.
Bei Buchungen über Reisbüros wird die Erfüllung der Informationspflicht über die Mitarbeiter am Counter sichergestellt, da der Veranstalter selbst vor der Buchung noch keinen Kontakt zum Kunden hat. Auch wenn es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, die Einhaltung der Informationspflicht zu dokumentieren, so ist es doch für Reisebüros sinnvoll und empfehlenswert, eine entsprechende Dokumentation anzulegen. Nur so kann im Fall der Fälle belegt werden, dass der Kunde wie vom Gesetzgeber festgelegt, informiert worden ist.
Der DRV unterstützt bei der Umstellung auf das neue Reiserecht
Die Online-Schulung zum neuen Reiserecht umfasst insgesamt sechs Lektionen:
- Grundlagen
- Vorvertragliche Informationspflichten
- Das Reisebüro als Vermittler von Einzelleistungen und Pauschalreisen Dritter
- Das Reisebüro als Vermittler verbundener Reiseleistungen
- Reisebüros als Reiseveranstalter und
- Die Besonderheiten des Cross-Channel-Verkaufs
Neben der neuen Online-Schulung bietet der DRV auch eine Reihe von Seminaren zum neuen Reiserecht in verschiedenen Städten an. Dazu zählen zum Beispiel „Aktuelles Rechtswissen unter Einbeziehung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie inklusive wertvoller Praxistipps“ oder „Rechtssichere Reiseangebote“. Eine Übersicht des Angebots ist im DRV-Seminarkalender auf drv.de zu finden.
Darüber hinaus hat der Branchenverband bereits vor Monaten seine Informationsreihe unter dem Titel „Neues Reiserecht – Fit für die Praxis“ gestartet. Dazu hat der DRV bereits zahlreiche Handlungsempfehlungen und Expertenvideos veröffentlicht, auf die die DRV-Mitglieder kostenfrei auf drv.de zugreifen können.
Ãœber den DRV:
Als Spitzenverband repräsentiert der DRV die Reisewirtschaft in Deutschland und setzt sich vor allem für die Belange von Reiseveranstaltern und Reisemittlern ein. Hinter dem DRV steht eine bedeutende Wirtschaftskraft: Seine Mitglieder repräsentieren den größten Teil des Umsatzes im Reiseveranstalter- und Reisemittlermarkt. Mehrere Tausend Mitgliedsunternehmen, darunter zahlreiche touristische Dienstleister, machen den DRV zu einer starken Gemeinschaft, die die vielfältigen Interessen bündelt – nach dem Motto „Die Reisewirtschaft. Alle Ziele. Eine Stimme.“