Berlin –  Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung Thomas Bareiß berichtet heute im Bundestag über den aktuellen Stand der Planungen zur nationalen Tourismusstrategie. Der Deutsche Reiseverband (DRV) fordert in seinem Positionspapier, dass die Tourismusstrategie der Bundesregierung international aufgestellt wird. Denn: 72 Prozent der Reisen der Deutschen gehen ins Ausland. Nur 28 Prozent bleiben im eigenen Land. Das Auslandsreisegeschäft sichert und schafft Arbeitsplätze und sorgt für umfangreiche Investitionen – auch in Deutschland. Entsprechend sollte die Tourismusstrategie der Bundesregierung den Outgoing-Tourismus berücksichtigen.
Die DRV-Forderungen zur Tourismusstrategie im Einzelnen:
• Offene Grenzen erhalten: Freizügigkeit und Reisefreiheit innerhalb der EU sind die Kerngedanken der europäischen Integration. Es gilt sie unbedingt zu erhalten. Das Schengener Abkommen darf nicht zur Disposition gestellt werden.
• Tourismus als Stabilisator nutzen: Der Tourismus gehört zu den wichtigsten Wirtschaftsfaktoren in Schwellen- und Entwicklungsländern. Öffentliches und privates Engagement sollte weiter vorangetrieben und die Attraktivität der bereits vorhandenen Infrastruktur weiter verbessert werden.
• Praxistauglichkeit des Reiserechts sicherstellen: Die EU-Pauschalreiserichtlinie wurde in deutsches Recht umgesetzt. Im Rahmen des vorgesehenen Evaluationsprozesses sollte die Bundesregierung frühzeitig die Rückkoppelung mit dem europäischen Gesetzgeber suchen.
• Augenmaß beim Verbraucherschutz: Reisende sind bereits jetzt sehr gut geschützt, insbesondere durch das Reiserecht. Es gibt seit langem die Möglichkeit, dass mehrere Personen ihre Klagen verbinden und gemeinsam ihr Recht durchsetzen. Sammelklagen, bei der die Kläger nicht selbst am Prozess teilnehmen und ihre Schadensersatzansprüche nicht individuell geprüft werden, sind daher unnötig.
• Faire steuerliche Rahmenbedingungen: Es drohen Einbußen, Geschäftsaufgaben und Arbeitsplatzverluste, weil die Finanzbehörden den Einkauf von Hotelzimmerkontingenten der Gewerbesteuer unterwerfen. Bei dieser gewerbesteuerlichen Hinzurechnung handelt es sich faktisch um eine Urlaubssteuer. Diese muss abgeschafft werden.
• Flexible Sonn- und Feiertagsregelungen für Call Center: Reisende erwarten zurecht, dass sie ihren Urlaub auch abends und am Wochenende buchen können. Geschäftsreisende sind darauf angewiesen, kurzfristig umbuchen zu können. Dafür brauchen Reiseunternehmen Call Center, die auch sonn- und feiertags arbeiten dürfen.
• Digitalisierte Preisteile: Immer noch sieht der Gesetzgeber gedruckte Preisteile in Reisekatalogen obligatorisch vor. Dies ist weder aus ökonomischer, noch aus ökologischer Perspektive sinnvoll. Die Politik sollte den Weg frei machen für digitale Alternativen, die den Kunden aktuell und transparent informieren.