Flugreisen: Regeln für Medikamente im Handgepäck

Berlin – Die EU-Richtlinien zur Mitnahme von Handgepäck in die Flugzeugkabine gelten für alle Flüge, die von Flughäfen der Europäischen Union sowie der Schweiz abgehen, unabhängig von deren Bestimmungsort, also auch für alle Inlandflüge, innereuropäischen Flüge und Anschlussflüge. Sie sollen die unterschiedlichen Maßnahmen vereinheitlichen und betreffen in erster Linie die Mitnahme von Flüssigkeiten. Aufgrund verbesserter Detektionstechnik wurden die Bestimmungen zum 31. Januar 2014 aktualisiert.

Die derzeit gültigen Bestimmungen, zum größten Teil im Wortlaut:

Flüssige und gelartige Produkte, wie z.B. Pflege- und Kosmetikartikel, sind im Handgepäck nur noch gestattet, wenn sie folgenden Bestimmungen entsprechen:

–  Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
–  Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem transparenten, wieder verschließbaren Plastikbeutel (z.B. sog. „Zipper“) mit maximal einem Liter Fassungsvermögen transportiert werden
– Je ein Beutel pro Person
–  Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden.

Medikamente und Spezialnahrung (z.B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Ein ärztliches Attest hierfür ist in den Bestimmungen nicht vorgesehen. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden. Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden.

Seit dem 31. Januar 2014 dürfen Duty Free Artikel von jedem Flughafen und Flugzeug in einem versiegelten Sicherheitsbeutel mitgenommen werden, sofern ein Kaufbeleg vorliegt und die Versiegelung von der Verkaufsstelle vorgenommen wurde. Diese Bestimmungen gelten für EU-Länder und können von den Regelungen in anderes Staaten abweichen.

Prinzipiell ist es empfehlenswert, sich unmittelbar vor der Reise telefonisch oder über das Internet beim Abflughafen oder der Fluggesellschaft über den aktuellen Stand zu informieren.

Weitere Informationen: Bundesministerium des Innern, www.bmi.bund.de
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