Bottighofen – Nach dem Aufdecken und der Abmahnung von Hotels, die nachweislich gefälschte Bewertungen einkauften, klagt HolidayCheck nun gegen die Organisatoren der Fake-Bewertungen, das Unternehmen Fivestar Marketing. Das erklärte Ziel von HolidayCheck: Für den Urlauber einzutreten sowie den Initiatoren und deren unlauteren Methoden das Handwerk zu legen.
Mit der klaren Absicht, dem Urlauber die nötige und größtmögliche Transparenz und Verlässlichkeit bei der Buchung seines Urlaubes an die Hand zu geben, läutet HolidayCheck nun die zweite Runde im Kampf gegen das Unternehmen Fivestar Marketing ein. Am 5. Februar 2019 reichte HolidayCheck offiziell Klage am Landgericht München I ein. Dadurch geht HolidayCheck offensiv gegen den Betrug am Urlauber vor und setzt sich für authentische Bewertungen ein. „Wir wollen das urlauberfreundlichste Unternehmen werden und dem entgegen stehen ganz klar die organisierte Täuschung des Urlaubers durch gefälschte Bewertungen im großen Stil. Hier fahren wir eine strikte Null-Toleranz-Politik“, erklärt Christoph Ludmann, CEO der HolidayCheck AG.
Vorreiter in Sachen Urlauberschutz
Bereits im letzten Jahr konnte das Fivestar Marketing-Netzwerk von HolidayCheck erfolgreich identifiziert werden: Dabei handelte es sich um über 50 Hotels in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die versuchten, sich mittels gekaufter Bewertungen bei Fivestar Marketing, einen Vorteil bei möglichen Kunden zu erschleichen. Alle betroffenen Hotels wurden im ersten Schritt durch einen Manipulations-Hinweis auf der Website von HolidayCheck für den Urlauber kenntlich gemacht. Zeitgleich versendete HolidayCheck Abmahnungen an die betroffenen Betriebe mit der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Ein Großteil der Hotels verpflichtete sich daraufhin, unter Androhung einer Vertragsstrafe, keine gefälschten Bewertungen mehr abzugeben. Viele Hoteliers unterzeichneten aber nicht nur eine Unterlassungserklärung, sondern sicherten HolidayCheck auch Unterstützung im Kampf gegen Fivestar Marketing zu und lieferten wichtige Beweismittel.
„Der Gang vor Gericht ist für uns die logische Konsequenz, um Unternehmen wie Fivestar Marketing das Handwerk zu legen“, so Christoph Ludmann. „Unser Bestreben ist es, langfristig derartige unlautere Geschäftsmodelle zu unterbinden, denn was diese Netzwerke anbieten, ist schlicht eine absichtliche Täuschung des Urlaubers. Wir rechnen damit, dass sich das Verfahren über mehrere Monate hinziehen wird. Dennoch sind wir fest entschlossen, diesen Weg zu gehen, um Urlauber künftig vor solchen Praktiken zu schützen.“
Einen wichtigen Aspekt im Kampf gegen Netzwerke von Bewertungsfälschern sieht HolidayCheck im öffentlichkeitswirksamen Vorgehen. „Wir gehen mit dem Thema ganz bewusst an die Öffentlichkeit. Die Transparenz gegenüber den Urlaubern ist für uns ein Kernelement unserer Unternehmensphilosophie. Daher sehen wir uns auch in der Pflicht, die Öffentlichkeit über derartige Vorkommnisse und unser Vorgehen dagegen zu informieren“, erklärt Ludmann weiter.
Unter dieser Prämisse wendet sich HolidayCheck auch direkt an Bewerter, die klar als Fake-Bewerter von Fivestar Marketing identifiziert wurden. In einem Schreiben erhalten die betroffenen Personen per E-Mail den unmissverständlichen Hinweis, dass sie als Absender gefälschter Bewertungen entdeckt wurden.
Fake-Bewertungen: Prävention durch Information
Ein gemeinsames Vorgehen mit weiteren betroffenen Unternehmen der Branche sowie Verbänden sieht HolidayCheck als unerlässlich im Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb der Bewertungsfälscher an. Besonders eng ist hier schon traditionell die Zusammenarbeit mit dem Hotelverband Deutschland (IHA). „Gefälschte Bewertungen sind ein großes Ärgernis für die gesamte Hotelbranche“, erklärt Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland (IHA). „Aus diesem Grund kooperieren wir als Hotelverband eng mit Bewertungsportalen und Behörden bei der Aufdeckung und Verfolgung derartiger Praktiken.“
Neben der gerichtlichen Auseinandersetzung legt HolidayCheck auch den Fokus auf weitere präventive Maßnahmen, um Bewertungsbetrug zu verhindern. Im Zuge dessen hat das Unternehmen auch seinen Verhaltenskodex für Hoteliers, den sogenannten Code of Conduct, überarbeitet. Darin finden sich nun noch strengere Richtlinien zu dem, was bei der Werbung um Bewertungen direkt vor Ort im Hotel erlaubt ist und was nicht. Außerdem informiert das Bewertungsportal Hotelbetriebe aktiv über den Umgang mit gefälschten Bewertungen und fordert zur Mithilfe bei deren Aufklärung auf.