Hong Kong – Im Zuge der Regularien zum Informationsaustauschs unter den 75 meldepflichtigen Staaten, die sich gemäss der AEOI Standards verpflichtet haben, müssen Konteninhaber (oder Wirtschaftsprüfer) von Finanzinstituten aus Hong Kong – sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen – ihren steuerlichen Wohnsitz ab Mai 2018 beim Inland Revenue Department (IRD) melden.
Im September 2014 einigte sich Hong Kong auf für den auf Gegenseitigkeit beruhenden automatischen Informationsaustausch, mit Partnerstaaten innerhalb der AEOI (automatic exchange of financial account information), ab 2018.
Gemäss den AEOI Standards müssen Finanzinstitute in Hong Kong Konteninhaber identifizieren und melden, mit steuerlichem Wohnsitz in einem der beteiligten Staaten oder mit passiv gehaltene Konten von Nichtfinanzunternehmen, deren steuerlicher Sitz sich in einem der beteiligten Partnerstaaten befindet.
Die erforderlichen Informationen der Konteninhaber werden dem Inland Revenue Department (IRD) gemeldet und auf jährlich unter den 75 Staaten ausgetauscht.
Bestimmung des steuerlichen Wohnsitzes
Betroffen sind Konteninhaber, die in den betroffenen Staaten ansässig und steuerpflichtig sind. Steuerpflichtig sind generell jene, die sich physisch in einem der Staaten aufhalten oder ansässig sind. Im Falle eines Unternehmens, sind solche einbezogen, deren Gründungsort oder zentrale Verwaltung und Steuerung, sich in einem der Mitgliedsstaaten befindet. Der steuerliche Wohnsitz wird anhand der inländischen Steuergesetze des jeweiligen Staates bestimmt. Dementsprechend kann es vorkommen, dass eine Person in mehreren Staaten steuerpflichtig ist.
Für den Zweck der gemeinsamen Rechnungslegung (CRS) müssen Konteninhaber (oder Wirtschaftsprüfer) alle Informationen zu Steuer- und Wohnsitzverhältnisse selbständig offenlegen. Nachfolgend finden Konteninhaber (oder Wirtschaftsprüfer) Kriterien, nach welchen sie als steuerpflichtig in Hong Kong gelten:
Steuersitz Kriterien für Privatpersonen
Als steuerlicher Wohnsitz in Hongkong angesehen wird, wenn:
(a) er/sie sich ständig in Hongkong aufhält; oder
(b) Er/sie sich für mehr als 180 Tage in Hong Kong im Bewertungsjahr oder für mehr als 300 Tage in zwei aufeinanderfolgenden Jahren aufhält, von denen eines für die Begutachtung relevant ist.
Eine Privatperson gilt im Allgemeinen als “ständig aufhaltent ” in Hong Kong, wenn er oder sie mitsamt Familie, einen ständigen Wohnsitz in Hongkong hat.
Die rechtlichen Grundlagen lauten wie folgt:
(a) Ein “ständiger Aufenthalt” ist die Residenz in Hongkong, mit einer gewissen Kontinuität und ausschließend einer unfallbedingten oder vorübergehenden Abwesenheit.
(b) Ein „ständiger Bewohner“ von Hong Kong muss den ständigen und gewöhnlichen Aufenthalt und Wohnsitz in Hongkong haben, abgesehen von vorübergehenden oder gelegentlichen Abwesenheiten von langer oder kurzer Dauer. Der Niederlassungszweck muss mit einem ausreichenden Maß an Kontinuität freiwillig übernommen werden, als Teil einer regelmäßigen Ordnung des Lebens für den Augenblick, ob von kurzer oder langer Dauer.
Bei der Ermittlung der Anzahl Tage, die eine Person in Hongkong verbringt, wird ein Halbtag als ganzen Tag gezählt.
Steuersitz Kriterien für juristische Personen
Ein steuerlicher Sitz einer juristischen Person in Hong Kong wird angenommen, wenn:
(a) die juristische Person ein Unternehmen ist, das Unternehmen in Hongkong gegründet wurde, oder falls das Unternehmen außerhalb von Hong Kong gegründet wurde, das Unternehmen von Hong Kong aus verwaltet oder kontrolliert wird.
(b) die juristische Person keine Firma ist, jedoch im Rahmen der Gesetze von Hongkong entstanden ist oder die Firma außerhalb Hong Kongs geründet wurde und liegt, aber in Hongkong verwaltet oder kontrolliert wird.
Die Voraussetzungen ” verwaltet oder kontrolliert” müssen nicht kumulativ vorliegen.
“Verwaltung” ist als Managemnt der täglichen Geschäfte zu verstehen und/oder Umsettung von Entscheidungen der Geschäftsleitung.
“Kontrolle” bezieht sich auf die Kontrolle über das gesamte Geschäft auf der obersten Ebene, einschließlich zentraler Stratgieführung, Marketingstrategie , die Wahl der Finanzierungsmittel, Bewertung der Unternehmensleistung, etc.
Die erste fällige Meldung
In der Inland Revenue (Änderung) (Nr. 2) Verordnung 2017, mit Wirkung ab 1. Juli 2017, hat sich Hong Kong verpflichtet den automatischen Informationsaustausch AEOI mit 75 betroffenen Ländern durchzuführen.
Zu den teilnehmenden Ländern gehören alle EU-Mitgliedstaaten, alle Partnerstaaten im Rahmen des Steuerabkommens betreffend der CRS mit Hong Kong, sowie weitere Staaten, die ein Interesse an der OECD am Austausch von CRS-Informationen mit Hongkong zum Ausdruck gebracht haben.
Am 1. Juli 2017, wurden Finanzinstitute in Hongkong aufgefordert, Informationen über die jeweiligen Konteninhaber aus diesen 75 Ländern zu sammeln. Die erste Berichterstattung an das IRD wird im Mai 2018 sein, im Vorgriff auf den Austausch mit den Partnerstaaten. (China-Briefing)