Berlin – Ob ein im Ausland erworbener Berufsabschluss mit einer deutschen Qualifikation vergleichbar ist, überprüft die IHK Fosa („Foreign skills approval“), eine zentrale Stelle der Industrie- und Handelskammern (IHKs). Nun hat sie die 20.000. dieser „Gleichwertigkeitsfeststellungen“ erteilt.
Mariana Raposo dos Santos aus Karlsruhe hat das Anerkennungsverfahren durchlaufen, um die Gleichwertigkeit ihres in Portugal abgeschlossenen Ausbildungsgangs mit dem deutschen Referenzberuf „Chemielaborantin“ belegen zu können. Das Ergebnis: Es besteht volle Gleichwertigkeit. Der Bescheid macht Raposo dos Santos‘ berufliche Qualifikation sichtbar und trägt wesentlich dazu bei, dass sie im erlernten Beruf weiter Fuß fassen kann.
Guido Glania, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Karlsruhe, lobt den „unverzichtbaren Beitrag“, den die IHK Fosa dazu leiste, das vorhandene Potenzial der in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten optimal zu nutzen. Mit den Anerkennungsbescheiden erhielten die Unternehmen eine Entscheidungsgrundlage an die Hand, mit der sie die ausländischen Berufsqualifikationen besser einordnen könnten.
„Der Anerkennungsbescheid hat sich für ausländische Fachkräfte in den letzten Jahren zunehmend als Eintrittskarte in den deutschen Arbeitsmarkt etabliert“, betont Heike Klembt-Kriegel, Geschäftsführerin der IHK Fosa. „Seine klare Aussage zu vorhandenen und gegebenenfalls noch fehlenden beruflichen Qualifikationen ist für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen mit qualifizierter Berufsausbildung wie auch für Unternehmen gleichermaßen eine wertvolle Orientierungshilfe.“
Die IHK Fosa ist das bundesweite Kompetenzzentrum deutscher IHKs zur Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsabschlüsse, die mit einem IHK-Beruf verglichen werden. Seit 2012 führt die Körperschaft des öffentlichen Rechts Anerkennungsverfahren nach dem Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen zentral für 76 Mitglieds-IHKs durch und gewährleistet so eine einheitliche Entscheidungspraxis.
Die Verfahren enden zu 60 Prozent mit einer vollen Gleichwertigkeit. Schwerpunkte der Länder, in denen die Ausbildungen absolviert wurden, liegen im Westbalkan und in der ehemaligen Sowjetunion, aber auch im arabischen Sprachraum. Sehr häufig werden Verfahren zu Metall- und Elektroberufen sowie kaufmännischen Berufen durchgeführt.