KfW Award : Gründen noch bis zum 1. August möglich

Frankfurt/Main – Bis zum 1. August können sich Start-ups noch für den KfW Award Gründen 2019 bewerben. Die KfW zeichnet mit diesem renommierten Wettbewerb junge Unternehmen aus ganz Deutschland aus, die für ihre Ideen und ihren Mut öffentliche Anerkennung erhalten sollen. Der Wettbewerb richtet sich an Unternehmen bzw. Unternehmensnachfolger ab dem Gründungsjahr 2014. Insgesamt wird ein Preisgeld in Höhe von 35.000 Euro vergeben.

Pro Bundesland wird ein Unternehmen ausgezeichnet. Diese 16 Landessieger erhalten je 1.000 Euro. Die Auszeichnung findet am 17. Oktober in Berlin statt. Aus den Landessiegern wird ein Bundessieger gewählt und auf der Prämierung bekanntgegeben. Dieser erhält weitere 9.000 Euro. Außerdem vergibt die Jury einen Sonderpreis für Social Entrepreneurship. Er ist mit 5.000 Euro dotiert. Die Gäste der Preisverleihung wählen per Live-Abstimmung einen Publikumssieger (zusätzliches Preisgeld 5.000 Euro).

Alle Preisträger sind vom 17. bis 19 Oktober 2019 nach Berlin eingeladen – Hotelaufenthalt und Besuchsprogramm inklusive. Bei der Veröffentlichung ihrer Erfolgsgeschichte unterstützt sie eine PR-Agentur. Der TV-Sender n-tv berichtet zudem in einer Sondersendung über den Bundessieger und ausgewählte Preisträger.

Ausgewählt werden die Preisträger von einer Jury, die mit erfahrenen Vertreterinnen und Vertretern aus der KfW, der Politik, Wirtschaftsverbänden, Landesförderinstituten sowie mit Medienvertretern besetzt ist. Sie bewerten die Unternehmen nach Innovationsgrad sowie Kreativität und prüfen, ob soziale Verantwortung übernommen wird. Maßgeblich ist auch, wie umweltbewusst die Umsetzung erfolgt und ob Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen oder erhalten werden.

Unternehmen aller Branchen können sich bis zum 1. August online unter www.kfw-awards.de bewerben. (ots)