Wien – Die Regierungsmitglieder machen es vor: Ab diesem Ostermontag ist in Österreich in öffentlichen Verkehrsmitteln das Tragen einer Schutzmaske Pflicht.
Das gilt auch beim Betreten von Geschäften. Und das ist ab Dienstag wieder in größerem Maße möglich, denn dann dürfen landesweit Läden mit einer Verkaufsfläche von weniger als 400 Quadratmeter öffnen, auch Bau- und Gartenmärkte sind wieder zugänglich.
Strenge Regeln beim Einkaufen
Rund 14 300 Geschäfte in ganz Österreich können im Zuge dieser Lockerung ihre Zwangspause beenden. Doch es sind strikte Anordnungen einzuhalten: Neben der Maskenpflicht muss die Abstandsregel beachtet werden, auf 20 Quadratmeter Verkaufsfläche darf jeweils nur ein Kunde kommen. Bis auf Supermärkte bleiben größere Läden und Einkaufszentren in Österreich vorerst bis Anfang Mai geschlossen.
Die Bundesgärten in Wien und Innsbruck wie der Schlosspark Schönbrunn oder der Augarten sind ebenfalls ab dem 14. April wieder geöffnet. Allerdings werden Einlasskontrollen durchgeführt, innerhalb der Anlagen achtet die Polizei auf die Einhaltung der Abstandsregeln.
Um der Teilöffnung im Einzelhandel Rechnung zu tragen, wird auch der öffentliche Nahverkehr ausgeweitet. Die Wiener Linien kündigten wieder häufigere Abfahrtszeiten an. (Euronews)