Pauschalreiserichtlinie auf Praxistauglichkeit überprüfen

München/Essen – Stichtag 1. Juli:  In Form von Webinaren und Schulungen hat solamento, Experte für mobile Reiseagenturen, seine Reiseberater in den vergangenen Wochen bestmöglich auf die neue Pauschalreiserichtlinie (PRRL) vorbereitet. Das hauseigene Service Center in Essen steht zudem mit Sonderpersonal für offene Fragen bereit.

Laut solamento Geschäftsführer Sascha Nitsche gilt es, nun alle Neuregelungen auf Praxistauglichkeit zu testen. Skeptisch sieht Nitsche allerdings die rechtliche Grundlage der „gewillkürten Pauschalreise“ und übt in diesem Zusammenhang deutliche Kritik an den Veranstaltern.

Bereits weit im Vorfeld hat solamento die Reiseberater im Touristik Home Office auf den besonderen Tag im Rahmen der Möglichkeiten vorbereitet. Neben technischem Support in Form des Bewotec Systems myJack unterstützt auch das Service Center in Essen bei allen Fragen. Dazu sind zusätzliche Mitarbeiter im Einsatz. „In Anlehnung an die gesetzlichen Vorgaben haben wir alle Abläufe weitestgehend umgesetzt“, erklärt Sascha Nitsche. „Nun gilt es die Regeln entsprechend anzuwenden und gleichermaßen im Sinne des Verbrauchers zu handeln.“

Alle Berater haben an mehreren umfangreichen Webinaren teilgenommen, die letzten zwei Schulungsrunden liefen im Juni. Weitere Seminare erden im Juli folgen. Außerdem arbeitet solamento noch an einem Workbook für die Reiseberater, das die Angst nehmen und Vorgaben für die Umsetzung in der Praxis geben soll.

Mit Skepsis betrachtet Nitsche jedoch die sogenannte gewillkürte Pauschalreise. Unter einer gewillkürten Pauschalreise wird am Markt derzeit eine einzelne Reiseleistung verstanden, die als Pauschalreise dem Kunden angeboten werden soll. Hier gibt es seiner Meinung nach noch rechtliche Unklarheiten. „Da die gewillkürte Pauschalreise nicht im Gesetz vorgesehen ist, ist grundsätzlich nicht klar, ob sie rechtlich überhaupt möglich ist und welche Konsequenzen sich daraus ergeben können. Was passiert beispielsweise bei Kombination mehrerer gewillkürter Pauschalreisen?“, gibt er zu bedenken. „Die Veranstalter entwickeln hier ihre eigenen Lösungen und ich befürchte, das Haftungsrisiko wird dabei zu oft latent auf den Vertrieb übertragen.“

Unterstützt wird Nitsche mit dieser Sicht auch durch die Rechtsanwältin Frau Dr. Julia Thöle (Beiten Burkhardt), die ergänzt: „Es gibt kein passendes Informationsblatt zu gewillkürten Pauschalreisen. Reisevermittler müssten den Kunden zusätzlich zu den Informationen aus dem Formblatt zur Pauschalreise eigentlich darüber belehren, dass kein rechtlicher Zusammenhang zwischen mehreren gemeinsam gebuchten Reiseleistungen besteht. Ich habe gehört, dass einige in der Branche sich aktuell auf den Standpunkt stellen, bei einer gewillkürten Pauschalreise seien Informationen weder anhand des Formblattes zur Pauschalreise noch anhand einer sonstigen Information zu den Besonderheiten zu erteilen. Dies halte ich für falsch. Wenn ich eine Pauschalreise verkaufe, muss ich auch die gesetzlichen Informationsvorschriften einhalten.“ Hier erhofft sich Nitsche zeitnah Klarheit durch den Gesetzgeber oder die Rechtsprechung.

Entsprechend der Vorgaben der Pauschalreiserichtlinie werden bei solamento alle Reiseaufträge vor Rechnungsstellung geprüft. Sollten verbundene Reiseleistungen zu einem Auftrag zusammengeführt werden, werden diese Aufträge separiert, um das Risiko der Haftung für die Berater zu mindern beziehungsweise sie zu schützen. Sollte es dennoch notwendig werden, als Reiseveranstalter tätig zu werden, greift solamento auf den hauseigenen Veranstalter SOLASELECT zurück. Alle solamento Berater genießen zusätzlich den umfassenden Versicherungsschutz.

Über solamento:

Die solamento Reisen GmbH, im Jahr 2005 als eigenständiges Unternehmen gegründet, bietet Reiseagenten ein modernes Beschäftigungsumfeld: Durch den Verkauf im Touristik Home Office profitieren sie von höchst möglicher Flexibilität. Rund 300 Touristiker arbeiten derzeit mit Agenturvertrag vom Home Office aus für solamento und werden von der Zentrale in Essen unter anderem bei der Geschäftsausstattung und dem Außenauftritt, beim Kundenservice und der Buchhaltung sowie bei Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten unterstützt.