Frankfurt – Ist der Urlaubsgenuss beeinträchtigt, hilft nur eine Beschwerde. Die sollte möglichst schon vor Ort erfolgen, damit der Urlaub noch gerettet werden kann.
Pauschaltouristen müssen Mängel laut dpa schon während des Urlaubs dem Reiseleiter melden – am besten schriftlich. Vordrucke gebe es oft am Urlaubsort, erläutert Eva Klaar, Reiserechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Alternativ sollten sie ein Schreiben verfassen und den Brief im Beisein anderer Urlauber abgeben.
Ob das Zimmer kleiner als gebucht oder die Klimaanlage defekt ist – Reiseveranstalter seien verpflichtet, Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen. Ist dies objektiv nicht möglich, kann das Unternehmen dem Urlauber eine gleichwertige oder höherwertige Leistung ohne zusätzliche Kosten anbieten. Fühlt sich der Reisende durch Baulärm gestört, kann er zum Beispiel ein besser ausgestattetes, größeres Zimmer auf einer ruhigeren Seite des Hotels bekommen.
Reagiert der Reiseveranstalter nicht, sollten Urlauber Beweise für die Mängel sammeln. Verbraucherschützerin Eva Klaar empfiehlt, Fotos und Videos zu machen sowie Namen und Adressen von Zeugen aufzuschreiben. Dann seien die Voraussetzungen besser, den Reisepreis zu mindern. Diese Ansprüche sollten nach der Rückkehr und innerhalb von vier Wochen geltend gemacht werden. Das geschieht am besten per Einschreiben mit Rückschein und mit einer Zahlungsfrist von zwei Wochen. Urlauber sollten die Mängel genau beschreiben und die Auswirkungen auf die Reise darlegen.
Richtwerte für die Höhe der Minderung bieten zum Beispiel die Kemptner Reisemängeltabelle oder die ADAC-Tabelle zur Reisepreisminderung. Quelle: tourexpi