Reisewirtschaft begrüßt Schutzschirm der Regierung

Berlin – Die Bundesregierung hat heute einen neuen und weitergehenden Schutzschirm für den Mittelstand beschlossen: der KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 und bis 50 Mitarbeitern schließt eine bislang noch bestandene Lücke. „Dieses neue und zusätzliche Hilfspaket begrüßt die deutsche Reisewirtschaft ausdrücklich und war auch von uns gefordert worden, denn die Reisebranche ist stark mittelständisch geprägt“, hebt der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV), Norbert Fiebig, hervor.

Die über 11.000 Reisebüros und die rund 2.300 Reiseveranstalter in Deutschland sind überwiegend klein- und mittelständische Unternehmen, ebenso wie die zahlreichen Dienstleister in der Touristik wie etwa IT-Unternehmen. „Jetzt gibt s für diese vielen Anbieter die auch von uns geforderte Unterstützung in Form eines Kredits. Besonders hilfreich ist es, dassdie Bank eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100 Prozent durch die KfW erhält, abgesichert durch eine Garantie des Bundes“, so Fiebig weiter.

Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt laut Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums von heute bis zu drei Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen. Der Zinssatz beträgt aktuell 3 Prozent mit Laufzeit 10 Jahre.