Frankfurt/M. – Ab dem 9. November 2020 führt das Königreich Thailand ein Touristenvisum ein, das die Einreise auch für Urlaubsreisen deutscher Besucher wieder möglich macht. Erforderlich für das sogenannte TR-Visum bleiben unter anderem die Bedingungen einer 14-tägigen Quarantäne, der Nachweis eines aktuellen negativen PCR-Tests sowie der Download einer mobilen App zur Rückverfolgung von Infektionsketten. Das Visum hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 60 Tagen. Die Kosten hierfür betragen 35 EUR. Gegen eine Gebühr von 1.900 THB kann eine Verlängerung des Visums für weitere 30 Tage beantragt werden.
Voraussetzung zur Erteilung des sogenannten TR-Visum ist die Bestätigung eines Alternative State Quarantine (ASQ) Hotels, in dem die 14-tägige Quarantäne verbracht wird, sowie ein gültiges Flugticket. Außerdem müssen Kontoauszüge der letzten sechs Monate vorgelegt werden, die jeweils einen Mindestkontostand von 500.000 THB oder 15.000 EUR aufweisen sowie eine Krankenversicherungspolice mit einer Mindestdeckung von 100.000 USD, die Covid-19 einschließt, aber nicht darauf beschränkt ist.
Für den Check-In am Flughafen benötigen Touristen ein genehmigtes Certificate of Entry (COE) sowie einen Reisepass, der noch mindestens sechs Monate Gültigkeit besitzt und in dem das COE und TR-Visum vermerkt sind. Unbedingt erforderlich sind außerdem ein Gesundheitszeugnis, das bestätigt, dass kein Risiko für eine Ansteckung mit Covid-19 besteht sowie ein medizinisch bestätigter negativer PCR-Test. Beides darf maximal 72 Stunden vor Beginn der Reise ausgestellt worden sein.
Am Flughafen sowie an Bord des Flugzeugs gilt die Pflicht zum dauerhaften Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Bei Einreise in Thailand führen die Behörden ein Covid-19-Screening durch, bei dem die Körpertemperatur gemessen und Reisende auf mögliche Symptome überprüft werden. Außerdem ist der Download der mobilen App „Thaichana“ zur Nachverfolgung von Infektionsketten verpflichtend. Weist der Reisende keine Symptome auf, kann er die Quarantäne im gebuchten ASQ Hotel antreten. Anschließend ist uneingeschränktes Reisen im ganzen Land möglich.
Nach einigen Monaten des Lockdowns und einer großangelegten Covid-19-Eindämmungsstrategie hat das Königreich Thailand am 1. Juli bereits 127 Nationalparks und alle Sehenswürdigkeiten wieder für Gäste eröffnet. Ebenso empfangen – unter Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen – auch Hotels, Restaurants, Supermärkte, Shopping Malls sowie Wellness- und Massageeinrichtungen wieder Gäste.
Die nationale thailändische Tourismusbehörde (TAT) hat in Zusammenarbeit mit Partnern aus dem öffentlichen und privaten Sektor die Zertifizierung „Amazing Thailand Safety and Health Administration“, kurz SHA, eingeführt. Das Programm zielt darauf ab, die Standards der Tourismusindustrie des Landes anzuheben und das Vertrauen der internationalen und einheimischen Touristen in Thailand zu stärken. Für das SHA-Zertifikat können sich touristische Einrichtungen wie Hotels und Restaurants, Attraktionen, Garküchen, Theater, Shopping Malls etc. bewerben. Das Projekt ist Teil der Bemühungen der TAT, die Auswirkungen der Covid-19-Krise abzuschwächen und die Erholung des Reise- und Tourismussektors zu fördern.
Weitere Informationen zum TR-Visum erteilen die folgenden Stellen:
Für Personen, die in den Bundesländern Hessen, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wohnhaft sind: Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt
Für Personen, die in den Bundesländern Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind:
Thailändisches Generalkonsulat in München
Für Personen, die in den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Sachsen wohnhaft sind: Königlich Thailändische Botschaft Berlin
Eine Liste der ausgewiesenen ASQ Hotels ist hier einsehbar.