München – Als „Schritt in die richtige Richtung und notwendigen Beitrag zur Rechtssicherheit für den Vertrieb“ hat der Verband Internet Reisevertrieb (VIR) die Ankündigung des Reiseveranstalters Thomas Cook gewürdigt, vom 1. September 2018 an sogenannte „Nur-Hotel-Buchungen“ wieder als Einzelleistungen zu vertreiben.
Michael Buller, Vorstand des VIR, erklärte am Montag: „Wir gehen davon aus, dass diese Ankündigung für die gesamte Branche Signalcharakter hat, und hoffen, dass sich auch die anderen Veranstalter der Entscheidung von Thomas Cook zeitnah anschließen und ihre Vertriebspartner somit von möglichen Haftungsrisiken ausschließen.“ Verschiedene Reiseveranstalter waren in der jüngeren Vergangenheit dazu übergegangen, Einzelleistungen mit anderen touristischen Leistungen wie zum Beispiel einem Reiseführer oder dem Service einer Hotline anzureichern, diese als Pauschalreise zu erklären und so vertreiben zu lassen.
Michael Buller: „Als Handelsvertreter ist der Reisevermittler verpflichtet, die Produkte seines sogenannten „Handelsherren“ nach dessen Weisung zu vertreiben. Demzufolge sind auch (Online)-Reisebüros angehalten, diese sogenannten „gewillkürten“ Reisen als ordentliche Pauschalreisen zu vertreiben. Allerdings ist zurzeit noch nicht geklärt, ob diese wirklich als Pauschalreise anzusehen sind. Reisevermittler laufen daher durch diese neue Praxis Gefahr, wegen einer unterbliebenen Verbraucherinformation zur Reiseleistung in Haftung genommen zu werden. Eine Differenzierung von Einzelleistungen und Pauschalreisen ist daher der richtige Schritt, um weiterhin einen rechtssicheren Vertrieb sicherzustellen.“
Mit seiner Ankündigung, vom 1. September 2018 an „Nur-Hotel-Buchungen“ wieder als Einzelleistungen zu vertreiben, habe Thomas Cook seinen Vertrieb gestärkt, so Michael Buller. Von diesem Zeitpunkt an erhalten Kunden, die lediglich eine Hotelübernachtung und keine weitere Leistung wie Flug oder Transfer bei dem Veranstalter buchen, von Thomas Cook keinen Sicherungsschein mehr. Thomas Cook-Geschäftsführerin Stefanie Berk hat diesen Schritt damit begründet, dass man „unseren Reisebüro-Partnern und Kunden mehr Klarheit bei der Buchung von Einzelleistungen“ geben wolle.