Was tun, wenn der Flug ausfällt?

Frankfurt – Endlich Urlaub! Bloß schnell die Koffer packen, Reiseunterlagen zusammensuchen und nichts wie ab zum Flughafen – doch dort dann die böse Ãœberraschung: Fluggecancelt! Und was nun? Skyscanner verrät euch, was ihr in so einer Situation am besten tun könnt und welche Rechte und Ersatzleistungen euch zustehen.

Es ist schon sehr ärgerlich: Alles ist akribisch geplant, gebucht und gepackt, man freut sich tierisch auf die wohlverdienten Ferien – und dann die Katastrophe: Der Flug fällt aus. Schlimm genug, wenn man noch zuhause ist, wirklich unangenehm aber vor allem dann, wenn man den eigentlichen Urlaub bereits hinter sich hat, der Heimflug gestrichen wird und man somit in einem fremden Land festsitzt.

Das erste, was einem in einem in so einem Fall in den Sinn kommt, sind tausend Fragen: Sitze ich jetzt am Flughafen fest? Was, wenn der nächste Flug erst in ein, zwei oder gar noch mehr Tagen geht? Was, wenn mir das Geld ausgeht? Und selbst wenn nicht, muss ich wirklich für alles selbst aufkommen? Die Antwort auf diese Fragen hängt von mehreren Faktoren ab. Der erste: Das geltende Recht.

Europäische Fluggastrechteverordnung

International ist es üblich, dass jede Fluglinie ihre eigenen Regeln darüber aufstellt, was im Falle von Ausfällen, Verspätungen und etwas Ähnlichem passiert, was oft unübersichtlich werden kann. Wir Flugreisenden in der EU haben es jedoch gut – zumindest insofern, als dass wir ein vereinheitlichtes Recht besitzen.

Der Europäischen Fluggastrechteverordnung (VO (EG) Nr. 261/2004) unterliegen alle Flüge, die in der EU starten, sowie jene, die in der EU landen, sofern der Gesellschaftssitz der Fluglinie sich ebenfalls in der EU befindet. Dieses Gesetz sieht dabei vor, dass Passagieren im Falle eines Flugausfalls oder einer Verspätung, abhängig von der Entfernung ihres Flugziels sowie der zeitlichen Verzögerung, in jedem Fall gewisse Versorgungsleistungen zustehen. Zu diesen Leistungen gehören etwa kostenlose Getränke und Mahlzeiten, der kostenlose Zugang zu Kommunikationsmitteln, um Angehörige über die Verspätung zu informieren, sowie – falls notwendig – die kostenlose Unterbringung in einem Hotelsamt Transport vom und zum Flughafen. Darüber hinaus muss der Flug natürlich ehestmöglich nachgeholt bzw. für einen alternativen Transport zum Zielflughafen gesorgt werden. Für diese Leistungen ist es vollkommen egal, aus welchem Grund der Flug abgesagt wurde. Anders sieht es hingegen für weitere finanzielle Entschädigungen aus – hier kommt nun die Schuldfrage ins Spiel.

Zusätzlicher Schadensersatz oder nicht?

Egal worum es geht, wenn etwas schiefläuft, sucht man immer nach einem Schuldigen. Im Fall von Flugausfällen macht dies auch durchaus Sinn, denn neben den oben beschriebenen Versorgungsleistungen stehen Gästen von gecancelten Flügen mitunter auch noch Entschädigungsleistungen zu – allerdings nur dann, wenn der Ausfall nicht mindestens 14 Tage vor dem geplanten Flugtermin bekanntgegeben wurde, die Verspätung am Zielort mindestens drei Stunden beträgt und die Schuld für die Verzögerung bzw. den Ausfall bei der Airline selbst liegt (beispielsweise im Fall von technischen Gebrechen) und nicht etwa auf höhere Mächte (durch unvorhergesehene Wetterphänomene zum Beispiel) oder Streiks des Personals zurückzuführen ist.

Die Höhe solcher Leistungen ist wiederum abhängig von der Entfernung: Bis 1.500 km gibt es 250 Euro, bis 3.500 km 400 Euro und für noch weiter entfernte Reiseziele sogar 600 Euro Schadensersatz. Und wie bzw. wann bekommt man diese Entschädigung? Gute Frage.

Die Pflichten des Fluggastes

Wer Opfer eines Flugausfalls wird, der hat gewisse Ansprüche – soviel steht fest. Doch was muss man beachten, um diese auch tatsächlich einfordern zu können? Wichtig ist, dass man in jedem Fall rechtzeitig am Flughafen erscheint – auch dann, wenn man bereits vor der Anfahrt dorthin vom Ausfall weiß (es sei denn die Fluggesellschaft gibt ausdrücklich andere Anweisungen). Der Grund dafür ist, dass oft kurzfristig Ersatzflüge angeboten werden – ist der Gast jedoch nicht anwesend und kann diesen Ersatzflug somit nicht antreten, verfällt jeglicher Anspruch auf weitere Versorgungs- oder Ersatzleistungen. Den Flughafen sollte man außerdem erst dann wieder verlassen, wenn die Fluggesellschaft ihr ausdrückliches Okay dafür gibt bzw. selbst für einen Transport ins Hotel sorgt.

Stehen einem Entschädigungsansprüche zu, müssen diese zudem nach der Ankunft zuhause vom Fluggast selbst geltend gemacht werden, wobei länderspezifische Fristen für deren Verfall gelten – in Deutschland beispielsweise drei Jahre. Für rechtlich weniger Versierte empfiehlt es sich, für diese Geltendmachung Rechtsexperten, etwa spezielle Flugrechtsunternehmen, hinzuzuziehen, die bei Ungereimtheiten professionell reagieren können.

Dem Risiko vorbeugen

Das alles ist schön und gut, aber kann man sich vor Flugausfällen vielleicht im Vorfeld schon schützen? Ja und Nein. Flugannullierungen können bei praktisch jedem Flug passieren – mal gibt es technische Probleme, mal unvorhergesehene Personalschwierigkeiten, mal plötzliche Wetterumschwünge. Wirklich schützen kann man sich vor gecancelten Flügen also nicht; es gibt jedoch einige Möglichkeiten, das Risiko eines Ausfalls bzw. den Schaden in einem solchen Fall möglichst gering zu halten:

1.) Man kann sich im Vorfeld über angekündigte Streiks informieren, da solche Personalwiderstände unweigerlich zu Ausfällen führen. Bereits vor dem eigentlichen Streik müssen oft bereits Flüge gestrichen werden und der normale Flugverkehr läuft oft auch erst wieder langsam an. Vieler Personalstreiks kommen aber nicht überraschend, sondern werden schon Tage vorher angekündigt, was zumindest kurzentschlossenen Reisenden die Möglichkeit bietet, bei anderen Linien zu buchen bzw. umzubuchen.

2.) Man sollte sich vor der Buchung eines Fluges nach der Wetterlage im jeweiligen Gebiet erkundigen. Länder, in denen zu gewissen Jahreszeiten besondere Wetterverhältnisse herrschen, sind in dieser Zeit natürlich auch anfälliger für Flugausfälle, was unbedingt als Eventualität eingeplant werden sollte.

3.) Der simpelste und gleichzeitig wohl wichtigste Tipp: Vorbereitet sein. Gerade wenn man in ein Land fliegt, mit dem man noch nicht sonderlich vertraut ist oder dessen Sprache man nicht beherrscht, sollte man sich im Vorfeld überlegen, was im Falle des Falles wichtig wäre. Das Handy vor der Reise nochmal voll aufzuladen, die Kontaktdaten der Fluggesellschaft auf Papier ausgedruckt mitzubringen sowie die Adresse und Telefonnummer der lokalen Botschaft zu kennen, kann im Notfall äußerst hilfreich sein, genau wie das Wissen über eventuelle alternative Abreisemöglichkeiten, etwa per Bahn, Bus oder Mietwagen.

Flugausfälle sind immer äußerst unangenehm, aber dank rechtlicher Absicherungen, zumindest in Europa, glücklicherweise weitaus weniger problematisch und finanziell belastend als vielleicht erwartet. Wichtig ist, sich im Fall des Falles ehestmöglich mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen und sich im Vorfeld gut zu informieren – dann kann man selbst im Notfall entspannt bleiben. Wir wünschen eine schöne – möglichst komplikationsfreie – Reise!